Auftragsklärung – Sinn und Zweck

Alte Regel aus der Systemischen Beratung: Erst die Auftragsklärung, dann die Supervision. Warum in dieser Reihenfolge? Alle müssen wissen, was aus Sicht des Auftraggebers die Idee von einer Lösung ist. Erst dann können Supervisanden, Supervisionsteams und Supervisionsgruppen dem Supervisor ihre Erwartungen mitteilen. Der Supervisor kann Fragen stellen und gegebenenfalls den Ursprungsauftrag so ändern, dass ein für den Supervisanden oder das Team erfüllbarer Auftrag entsteht.

Ohne Auftragsklärung könnte es passieren, dass der Supervisand eine Vorstellung von einer Lösung hat, die nicht mit der Realität in Einklang zu bringen ist, z. B. „Wir wollen, dass in unserer Abteilung alle einig sind.“